Finanzierung des Fernstudiums
Die Entscheidung dafür, im zweiten Bildungsweg ein Fernstudium anzugehen, fällt aufgrund der damit verbundenen finanziellen Belastungen vielen nicht leicht.
Allerdings gibt es tatsächlich zahlreiche Möglichkeiten der Förderung und Zuschüsse, die beantragt und genutzt werden können, um sich den Traum zu erfüllen, Ernährungsberater zu werden.
Um sich zu orientieren, finden Sie im Folgenden einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Inhaltsverzeichnis
Förderung der Ausbildung zum Ernährungsberater durch staatliche Fördermittel und Zuschüsse
Um sich ein Fernstudium zum Ernährungsberater ermöglichen können, kann leider nicht auf Bafög zurückgegriffen werden. Das ist darauf zurückzuführen, dass es sich nicht um ein klassisches Universitätsstudium handelt.
Nichtsdestotrotz unterstützt der Staat das Fernstudium zum Ernährungsberater durch vielerlei Programme
- Bildungsgutschein: Die Agentur für Arbeit fördert mit dem Bildungsgutschein die Ausbildung zum Ernährungsberater mit bis zu 100 Prozent. Besonders angesprochen sind bereits arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Damit einhergehend kommt jedoch nicht jeder für die Förderung infrage: Sie müssen bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung vorweisen können, um den Bildungsgutschein nutzen zu können. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie im Gespräch mit ihrem Sachbearbeiter überzeugen: Legen Sie sich also gute Argumente zurecht, die belegen, wie sinnvoll das Fernstudium zum Ernährungsberater ist.
- Bildungsprämie: Die Bereitschaft, sich weiterzubilden, wird geschätzt. Das spiegelt sich auch darin wider, dass mittels der Bildungsprämie ein starker Anreiz gesetzt wird: So können Berufstätige, die mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten und dabei nicht mehr als 20.000 Euro verdienen, diese für berufsbegleitende Weiterbildungen in Anspruch nehmen. Der Förderbetrag liegt bei bis zu 500 Euro.
- Bildungskredit: Der Bildungskredit durch die KfW Bankengruppe kann für die Ausbildung zum Ernährungsberater beantragt werden. Wichtig ist natürlich hier, dass es sich um eine staatliche Finanzierung handelt, die zurückgezahlt werden muss.
- Begabtenförderung: Hier handelt es sich um ein spezielles Stipendienprogramm der Stiftung Begabtenförderungswerk für berufliche Bildung (SBB), das herausragende Leistungen honoriert. So ist ein sehr guter Abschluss einer Berufsausbildung unabdingbar. Darüber hinaus werden nur junge Menschen unter 25 Jahren (in Ausnahmefällen 27 Jahren) gefördert. Wenn Sie geeignet sind, richten Sie ihre Bewerbung entweder direkt an die Industrie- und Handelskammer, bei der Sie die Berufsausbildung abgeschlossen haben oder an die SBB.
- Zielgruppenspezifische Förderprogramme: Jeder Interessent an einem Fernstudium zum Ernährungsberater bringt unterschiedliche Voraussetzungen, Vorerfahrungen und persönliche Merkmale mit. Dementsprechend können Sie möglicherweise weitere Förderungen nutzen, die sich nur an bestimmte Menschen richten. Sind Sie ein Arbeitnehmer ab 45 Jahren und arbeiten in einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen? Dann könnte das Förderprogramm der WeGebAU das Richtige sein. Hier werden bis zu 75 Prozent der Kosten für das Fernstudium durch die Agentur für Arbeit übernommen. Sind Sie jünger, aber bislang gering qualifiziert, sind immer noch bis zu 50 Prozent drin. Behinderte Menschen gelten ebenfalls als besonders förderwürdig und können Rehabilitationsförderung beantragen. Hier entscheidet der individuelle Sachbearbeiter Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Weitere Fördermittel und Zuschüsse
Wenn keine der staatlichen Fördermöglichkeiten geeignet erscheint, dann können Sie möglicherweise von anderen Zuschüssen profitieren:
- Rabatte der Anbieter: Häufig ist es so, dass die Anbieter von Fernlehrgängen Rabatte gewähren. So winken Vergünstigungen beispielsweise dann, wenn sie bereits zuvor andere Fernkurse belegt haben oder sich besonders frühzeitig anmelden. Preisnachlass kann darüber hinaus gewährt werden, wenn Sie beispielsweise bereits arbeitslos sind. Hier sollten Sie sich auf jeden Fall bei allen Anbietern in den Broschüren informieren, um ein Schnäppchen schlagen zu können.
- Steuervorteile: Kosten, die Sie für eine Weiterbildung haben, können als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Tipp: Nicht nur die Kursgebühren selbst können abgesetzt werden, sondern ebenso Arbeitsmaterialien wie beispielsweise ein PC oder Reisekosten zu den Präsenzseminaren.
- Beteiligung des Arbeitgebers: Keine Förderung im eigentlichen Sinne, aber gewiss oft ein lohnenswerter Zuschuss, ist Unterstützung durch den derzeitigen Arbeitgeber. Diese muss nicht ausschließlich finanzieller Natur sein, sondern kann beispielsweise ebenso darin bestehen, dass Sie Arbeitszeit reduzieren können. Sicherlich hängt das Engagement Ihres Arbeitgebers davon ab, wie gut Sie argumentieren, dass ihm die Weiterbildung zugutekommt. Dementsprechend hohe Chancen haben Sie, wenn Sie bereits in einem Umfeld tätig sind, in dem das erworbene Wissen angewandt werden kann.